Rauchmeldepflicht in NRW –
Übergangsfristen enden am 31.12.2016!!!

Ein Rauchmelder ist keine Anschaffung fürs Leben

Jeder Rauchmelder hat eine über den Rauchsensor definierte Lebensdauer, dass heißt, je nach Sensorleistung Ihres Rauchmelders ist ein Austausch und somit eine Neuanschaffung erforderlich.

Es hilft Ihnen nicht einen Rauchmelder installiert zu haben, den Sie bereits seit Jahren besitzen, an dem Sie ständig die Batterien erneuern, der aber aufgrund einer zu schwachen Sensorleistung im Gefahrenfall nicht schnell genug reagiert.

Es sind die Sekunden, die zählen, wenn es brennt!!!

 

Rauchwarnmelder

Wir bieten Ihnen Rauchwarnmelder mit einer

  • 10 Jahresbatterie sowie
  • 10 Jahren Sensorleistung und
  • 10 Jahren Herstellergarantie

Diese können über das beiliegende Befestigungsmaterial geschraubt oder optional mittels Klebepad befestigt werden.
Für eine fachgerechte Montage stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Wartung für Rauchwarnmelder

Eine Wartung und Überprüfung eines Rauchmelders geschieht nicht über den Prüfknopf! Hiermit testen Sie lediglich die Batterieleistung!

Mittels Prüfaerosol und einer professionellen Prüfausrüstung wird in eine Prüfkammer Prüfgas gesprüht, um dem Rauchmelder Rauch zu simulieren. Hierbei kommt es auf die Reaktionszeit des Rauchmelders an!
Sie bekommen einen Prüfbericht über die durchgeführte Tätigkeit und sollte ein Gerät nicht einwandfrei funktionieren, wird es im Rahmen Ihrer 10 jährigen Garantie kostenfrei ausgetauscht.

 

Kohlenmonoxidmelder

Kohlenmonoxidmelder mit

  • 10 Jahresbatterie sowie
  • 10 Jahren Sensorleistung und
  • 10 Jahren Herstellergarantie

Bei der Verbrennung sämtlicher Brennstoffe wie z.B. Erdgas, Heizöl, oder Holz kann giftiges Kohlenmonoxid, CO entstehen. CO ist unter Umständen tödlich.

Schützen Sie sich und Ihre Familie deshalb mit einem CO Melder und werden frühzeitig bei Kohlenmonoxidaustritt aus Ihrer Feuerstätte gewarnt!

Preise für Rauchwarnmelder und Kohlenmonoxidmelder je nach Bestellmenge.

 

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Nordrheinwestfälische Bauordnung BauO NRW bringt eine Rauchmelderpflicht hervor, die seid dem 01.04.2013 für Neubauten und Umbauten besteht, deren Bauantrag nach dem entsprechenden Datum gestellt oder fertig gestellt wurde!

Übergangsfristen für die Ausstattung von Immobilien im Gebäudebestand die vor dem 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind enden am 31.12.2016.

Laut BauO NRW sind folgende Räumlichkeiten mit Rauchmeldern auszustatten:

  • Jeder Flur über den Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
  • Jedes Schlafzimmer
  • Jedes Kinderzimmer

 

Auszug aus der BauO NRW

(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Die komplette Bauordnung finden Sie hier:

www.recht.nrw.de →

Es ist zusätzlich wenn auch nicht durch die BauO NRW vorgeschrieben zu empfehlen, einen Rauchmelder zentral in den Keller sowie im Wohnzimmer zu installieren.

Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer (bei Mietwohnungen der Mieter).

Entscheiden Sie sich für Rauchmelder mit einer Sensorleistung von mind. 10 Jahren und einer ebenso langen Batterieleistung um lästiges Batteriewechseln zu verhindern.

Wo biete ich meine Leistungen an?

Alle meine Leistungen erhalten Sie in Waltrop und Umgebung / Wuppertal / Dönberg und Umgebung.

Haben Sie noch Fragen?

Auf dieser Website vermittle ich Ihnen einen Eindruck meiner Leistungen. Natürlich erläutere ich Ihnen gerne alles ganz genau, damit keine Fragen offen bleiben.

Dennis Rühn...

Uellendahler Str. 200
42109 Wuppertal

0151 211 58 423 • MO-FR 8-18 Uhr
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www.energieexperte.eu

Dennis Rühn, Schornsteinfeger-Meister aus Wuppertal und Dönberg