Rauchmeldepflicht in NRW
Ein Rauchmelder ist keine Anschaffung fürs Leben
Jeder Rauchmelder hat eine über den Rauchsensor definierte Lebensdauer, dass heißt, je nach Sensorleistung Ihres Rauchmelders ist ein Austausch und somit eine Neuanschaffung erforderlich.
Es hilft Ihnen nicht einen Rauchmelder installiert zu haben, den Sie bereits seit Jahren besitzen, an dem Sie ständig die Batterien erneuern, der aber aufgrund einer zu schwachen Sensorleistung im Gefahrenfall nicht schnell genug reagiert.
Es sind die Sekunden, die zählen, wenn es brennt!!!
Rauchwarnmelder
Wir bieten Ihnen Rauchwarnmelder mit einer
- 10 Jahresbatterie sowie
- 10 Jahren Sensorleistung und
- 10 Jahren Herstellergarantie
Diese können über das beiliegende Befestigungsmaterial geschraubt oder optional mittels Klebepad befestigt werden. Für eine fachgerechte Montage stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wartung für Rauchwarnmelder
Eine Wartung und Überprüfung eines Rauchmelders geschieht nicht über den Prüfknopf! Hiermit testen Sie lediglich die Batterieleistung!
Mittels Prüfaerosol und einer professionellen Prüfausrüstung wird in eine Prüfkammer Prüfgas gesprüht, um dem Rauchmelder Rauch zu simulieren. Hierbei kommt es auf die Reaktionszeit des Rauchmelders an!
Sie bekommen einen Prüfbericht über die durchgeführte Tätigkeit und sollte ein Gerät nicht einwandfrei funktionieren, wird es im Rahmen Ihrer 10 jährigen Garantie kostenfrei ausgetauscht.
Kohlenmonoxidmelder
Kohlenmonoxidmelder mit
- 10 Jahresbatterie sowie
- 10 Jahren Sensorleistung und
- 10 Jahren Herstellergarantie
Bei der Verbrennung sämtlicher Brennstoffe wie z.B. Erdgas, Heizöl, oder Holz kann giftiges Kohlenmonoxid, CO entstehen. CO ist unter Umständen tödlich.
Schützen Sie sich und Ihre Familie deshalb mit einem CO Melder und werden frühzeitig bei Kohlenmonoxidaustritt aus Ihrer Feuerstätte gewarnt!
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Nordrheinwestfälische Bauordnung BauO NRW bringt eine Rauchmelderpflicht hervor, die seid dem 01.04.2013 für Neubauten und Umbauten besteht, deren Bauantrag nach dem entsprechenden Datum gestellt oder fertig gestellt wurde!
Übergangsfristen für die Ausstattung von Immobilien im Gebäudebestand die vor dem 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind enden am 31.12.2016.
Laut BauO NRW sind folgende Räumlichkeiten mit Rauchmeldern auszustatten:
- Jeder Flur über den Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
- Jedes Schlafzimmer
- Jedes Kinderzimmer
Auszug aus der BauO NRW
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
Die komplette Bauordnung finden Sie hier:
Es ist zusätzlich – wenn auch nicht durch die BauO NRW vorgeschrieben – zu empfehlen, einen Rauchmelder zentral in den Keller sowie im Wohnzimmer zu installieren.
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer (bei Mietwohnungen der Mieter).
Entscheiden Sie sich für Rauchmelder mit einer Sensorleistung von mind. 10 Jahren und einer ebenso langen Batterieleistung um lästiges Batteriewechseln zu verhindern.